Gesellschaft für Psychoanalyse und Psychotherapie e. V.

Abschluss der Weiterbildung zum Psychoanalytischen Pädagogen

Voraussetzungen für den Abschluss „Psychoanalytische/r Pädagogin/Pädagoge GPP“

1. Psychoanalytische Selbsterfahrung

Ein kontinuierlicher psychoanalytischer Prozess von 640 Stunden, der in der Regel besteht aus 240 Stunden Einzelsitzung, 160 Doppelstunden Gruppensitzung und 40 Doppelstunden Reflexionsgruppe im Rahmen der Theorieseminare.

2. Theorie

360 Stunden theoretische Weiterbildung in allen Bereichen der psychoanalytischen Theorie einschließlich der angrenzenden Disziplinen (Psychiatrie, Neurowissenschaften, Säuglingsforschung).

Der Abschluss in einer mehrjährigen kontinuierlichen Theoriegruppe in einem der Seminare.
Mehrmalige Teilnahme an den Arbeitstagungen der GPP. Wenigstens zwei Referate im Rahmen der Seminare oder der Arbeitstagung der GPP.

3. Praxis

40 Stunden Kasuistik-Seminar 40 Stunden Fallsupervision (Einzel und/oder Gruppe)
Schriftliche Präsentation von zwei unter kontinuierlicher Supervision durchgeführten analytischen Prozessen (Behandlung, Beratung) in Absprache mit einem Ausbildungsleiter der GPP.

Der Antrag auf einen Abschluss und die eingereichten Nachweise der o. g. Voraussetzungen werden durch den Anerkennungsausschuss der GPP geprüft.

Im Falle einer Zustimmung wird die Kandidatin bzw. der Kandidat zu einem Abschlusskolloquium eingeladen. Danach erfolgt die Überreichung der Urkunde über den „Abschluss der Weiterbildung in Psychoanalyse GPP“.

4. Abschlusskolloquium

Das Abschlusskolloquium findet in der Öffentlichkeit der GPP statt und besteht in der Regel aus einem Vortrag, aus dem die Verbindung der Psychoanalyse mit dem jeweiligen Berufsfeld der Kandidatin/des Kandidaten hervorgeht, und nachfolgender Diskussion.

Weitere Qualifikation

Nach fünf Jahren psychoanalytisch-berufsbezogener Praxis und Weiterbildung kann der Abschluss als „Psychoanalytische/r Pädagogin/Pädagoge GPP“ angestrebt werden.